Gegenstand der Anfrage:
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Feuerwehrgerätehäuser im Main-Kinzig-Kreis neu gebaut oder saniert worden. Trotzdem stehen viele Kommunen des MKK vor der Herausforderung weitere Feuerwehrgerätehäuser zu sanieren oder neu zu bauen.
Die Kreistagsfraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele freiwillige Feuerwehren gibt es aktuell im Main-Kinzig-Kreis?
Antwort:
134 freiwillige Feuerwehren
113 Jugendfeuerwehren
72 Kinderfeuerwehren
- Wie viele Feuerwehrgerätehäuser gibt es aktuell im Main-Kinzig-Kreis?
Antwort:
Zurzeit gibt es im Kreisgebiet 143 Feuerwehrhäuser.
(Die Differenz von 143 Feuerwehrhäuser zu 134 Einsatzabteilungen begründet sich in den Zusammenlegungen von Einsatzabteilungen bei noch nicht erfolgtem Neubau für dann zwei oder mehrere Feuerwehren.)
- Wie viele Feuerwehrgerätehäuser sind in den vergangenen Jahren im Main-Kinzig-Kreis
- neu gebaut
- saniert
worden und können somit in den kommenden Jahren weiter genutzt werden?
Antwort:
- a) Insgesamt wurden 36 Projekte gefördert –dies bedeutet, dass in den letzten 17 Jahren durchschnittlich 2 Feuerwehrhäuser pro Jahr gefördert wurden. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich in der Mehrheit um Neubauten, Fördermittel gab es aber auch für kleiner Anbauten und Umbauten im Bestand.
- b) Einige Kommunen sanierten auch Feuerwehrhäuser, wenn die Substanz des Gebäudes und wichtige normative Vorgaben eingehalten wurden. Als gutes Beispiel können hier das sanierten Feuerwehrhaus in Bad Orb, Maintal-Bischofsheim oder aber auch in Erlensee-Langendiebach genannt werden. Sanierungen, aber auch Neubauten, wurden im Rahmen des Konjunkturprogrammes in den Jahren 2009 –2012 eigenständig und ohne Brandschutzförderung des Landes durch die Kommunen durchgeführt –eine genaue Anzahl der Sanierungen liegt uns nicht vor, da wir nicht immer in die Planungen einbezogen wurden.
Prinzipiell sind nach Überblick alle Neubauten, bei denen wir als Brandschutzaufsicht sowie die Unfallkasse Hessen und das Ministerium im Planungsprozess mit eingebunden waren, normkonform gebaut. Auf diesen nachfolgenden besonderen Merkmalen eines Feuerwehrhauses nach DIN 14092-1 müssen die Kommunen größten Wert in der Planung legen:
-ordnungsgemäße Schwarz/Weiß Trennung
-Stellplatzgröße in der Fahrzeughalle
-Parkplätze und Anordnung auf dem Gelände
-Umkleiden und Duschen
- Wie viele Feuerwehrgerätehäuser müssen in den kommenden Jahren
- saniert
- neu gebaut
werden, um den Anforderungen gerecht zu werden?
Antwort:
Die statistische Auswertung des Technischen Prüfdienstes aus den Prüfberichten 2021 zeigt folgenden Sachverhalt auf:
Von 137 Standorten (ohne Stadt Hanau, da hier die Zuständigkeit beim RP liegt) wurden
78 Standorte rot eingestuft
45 Standorte gelb
4 Standorte orange sowie
10 Standorte grün.
Status „Rot“ bedeutet –unverzüglicher Handlungsbedarf –Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen ergriffen werden.
Eine konkrete Aussage, welche Feuerwehrgerätehäuser neu gebaut bzw. komplett saniert werden müssen lässt sich nicht beziffern.
So wurde z.B. bei 69 Standorten die Stellplatzgröße als nicht ausreichend eingestuft oder bei 52 Standorten waren die ortsfesten elektrischen Anlagen nicht geprüft.
Teilweise sind somit Sanierungen oder Nachbesserungen notwendig, aber nicht zwangsläufig ein Neubau.
- Wie hoch schätzt der Kreisbrandinspektor das notwendige Investitionsvolumen?
Antwort:
Eine Schätzung über das Investitionsvolumen kann nicht abgegeben werden –zu unterschiedlich sind die Anforderungen (Personalbestand, Fahrzeuge, Aufgabenspektrum usw.) an die einzelnen Feuerwehrhäuser. Weiterhin sind die Grundstücksgröße sowie die Topographie des Grundstückes von großer Bedeutung und wirkt sich auf die Kosten erheblich auf.
- Mit welchen Zuschüssen können die Kommunen bei Bau- und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser rechnen?
Antwort:
Gemäß der Brandschutzförderrichtlinie erhalten die Kommunen aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer sowie aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landes zum Bau und Erwerb von Feuerwehrhäusern Zuwendungen, die sich an den festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben orientieren.
Eine Förderung in die Sanierung von Feuerwehrhäuser ist durch die Förderrichtlinie nicht vorgesehen.
Der Regelfördersatz beträgt für die zuwendungsfähigen Ausgaben nach der Brandschutzförder-richtlinie -BSFRL generell 30 Prozent. Dieser kann aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen zwischen 20 Prozent und 40 Prozent variieren.
Der Fördersatz wird jährlich für jede Kommune in Hessen durch das Hessische Finanzministerium nach deren Leistungsfähigkeit immer neu festgesetzt.