Änderungsantrag klimafeste Anpassung der Wasserwirtschaft

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Main-Kinzig-Kreis begrüßt die aktuellen Diskussion zur Wiedereinführung eines hessischen Grundwasserabgabegesetz.
  2. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich mit der Hessischen Landesregierung in Verbindung zu setzen und sich für die baldige Wiedereinführung eines Hessischen Grundwasserabgabegesetz auszusprechen.

Begründung:

Die Grundwasserspiegel in ganz Hessen sinken drastisch. Anhaltende Trockenheit bis hin zu Dürreperioden ohne ausreichenden Niederschlag sorgen dafür, dass sich das Grundwasser in den vergangenen Jahren auch nicht erholt hat.

Per Verordnung wurde jetzt auch die Entnahme von Oberflächenwasser aus Flüssen und Bächen im Main-Kinzig-Kreis verboten, gleiches gilt beispielsweise auch für den Vogelsberg.

Die Schäden an der Natur auf Grund des zu niedrigen Grundwasserspiegels werden seit Jahren immer mehr sichtbar. Umso wichtiger ist es also, die Entnahme von Grundwasser nicht mehr kostenfrei zu ermöglichen und somit das Augenmerk auf den bewussten Umgang mit dem Grundwasser zu legen.

Dies ist für Deutschland kein ungewöhnlicher Schritt, Hessen ist nur eines von drei Bundesländern, die einen solchen „Wassercent“ aktuell noch nicht eingeführt haben. Derzeit wird durch das Land Hessen eine Studie durchgeführt, wie ein „Wasserentnahmeentgelt“ gestaltet werden kann. Mit einem Zeichen des Kreistages an die Landesregierung kann hier deutlich gemacht werden, dass das Entnahmeentgelt auf Zustimmung durch die Landkreise stößt.

Die dadurch generierten Einnahmen können für die notwendige Klimaanpassung und klimaresistente Aufforstung genutzt werden sowie für die Renaturierung von Flüssen, welche auf Grund der hohen Kosten nur selten durchgeführt werden können.