Anfrage zur Grundschulsituation in Erlensee und Großkrotzenburg

Gegenstand der Anfrage:

Der Schulentwicklungsplan des Kreises liegt dem Kreistag sowie dem Bildungsausschuss immer noch nicht vor. Dabei werden Themen wie eine gymnasiale Erweiterung im Westkreis oder die fehlende Grundschule in Erlensee und Großkrotzenburg aktuell diskutiert.

 

1.Wie lange ist dem Schuldezernent bekannt, dass in Erlensee und Großkrotzenburg eine zusätzliche Grundschule benötigt wird?

 

  • In der Gemeinde Großkrotzenburg wird keine zusätzliche Grundschule benötigt.
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  • Dass in der Stadt Erlensee eine weitere Grundschule benötigt werden wird, ist dem Schuldezernenten seit Mitte 2021 bekannt.

Zuvor war beabsichtigt, Schulbezirksgrenzen innerhalb von Erlensee zu verändern, um die Grundschule Langendiebach zu entlasten. Allerdings sind diese Planungen im Verlauf der dazu stattgefundenen Gespräche mit den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und dem Standortbürgermeister verworfen worden. Dazu kamen in den vergangenen Monaten Erkenntnisse über weitere erhebliche Innenstadtverdichtungen in Erlensee, welche die Schülerzahlen in den nächsten Jahren zusätzlich erhöhen werden.

 

  1. Welche Schritte wurden seitdem von Seiten des Schuldezernenten eingeleitet?
  • Es wurden Gespräche mit den Schulleitungen der drei Erlenseer Grundschulen, dem Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und dem Standortbürgermeister einschließlich Vertreterinnen dessen Verwaltung geführt
  1. Wann ist mit dem Bau und der Fertigstellung einer zusätzlichen Grundschule in Erlensee und Großkrotzenburg zu rechnen?

 

  • Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass mit dem Bau einer zusätzlichen Grundschule in Erlensee frühestens in 2024/2025 begonnen werden kann, weil noch Grundstücksfragen zu klären sind. Danach ist von einer ca. zweijährigen Bauzeit auszugehen.

 

  1. Welche Lösung ist von Seiten des Schuldezernenten geplant, sollten die vorhandenen Plätze an den Grundschulen in Erlensee und Großkrotzenburg nicht ausreichen?

 

  • In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung einer zusätzlichen Grundschule in Erlensee verbleiben zum einen die Container an der Grundschule in Langendiebach. Zum anderen können notwendige zusätzliche Flächenbedarfe in Containern an der Eulenhofschule in Rückingen gedeckt werden.

 

  1. Wann ist mit der Fertigstellung des Schulentwicklungsplanes zu rechnen?

 

  • Der Schulentwicklungsplan wird dem Kreistag zu seiner Sitzung am 20. Mai 2022 vorgelegt; die entsprechende Beteiligung der notwendigen Gremien (Ausschuss für BKSP) wird vorher stattfinden.

  1. Findet sich in der neuen Version des Schulentwicklungsplanes der Bau einer zusätzlichen Grundschule in Erlensee und Großkrotzenburg?

           

  • Siehe Frage 1; der gem. § 146 Hessisches Schulgesetz erforderliche Errichtungsbeschluss für eine weitere Grundschule in Erlensee wird Inhalt der Kreistagsvorlage sein.

  1. Stehen im Schulentwicklungsplan weitere Neubauten von Schulen?
  • Ja, z.B. die Brückenschule Bruchköbel

 

a. Wenn ja, wo sollen diese Neubauten entstehen und welche Schulform soll dort eingerichtet werden?

  • Siehe oben, Grundschule
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  1. Welche Ideen gibt es von Seiten des Schuldezernenten

 

a. zur Erweiterung des gymnasialen Angebotes im Westkreis?

 

  • Inhalt der o.g. Kreistagsvorlage zum Schulentwicklungsplan wird folgende mittelfristige Lösung für die Schülerinnen und Schüler aus dem Westkreis sein:

 

Ø  Erweiterung der Albert-Einstein-Schule in Maintal um 2 Züge

Ø  Die Zügigkeit der Hohen Landesschule in Hanau wird temporär durch mobile Raumelemente auf neun Züge erhöht.

Ø  Die Zügigkeit der Karl-Rehbein-Schule in Hanau wird temporär im räumlichen Bestand um eine Klasse auf neun Züge erhöht.

 

Diese Maßnahmen sind in Verhandlungen mit der Stadt Hanau, dem Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und dem Hessischen Kultusministerium im Rahmen der Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Hanau erreicht worden.

 

b. zum Neubau eines Gymnasiums im Westkreis?

 

  • Über den Zeitpunkt der in Rede stehenden Kooperationsvereinbarung hinaus werden entsprechende Überlegungen angestellt.

 

  1. Welche der per Kreistagsbeschluss gestarteten Grundschulen verfügen bereits über eine Mensa?
  2. Wie viele Grundschulen verfügen über keine Mensa?
  3. Wann können diese Schulen mit einem Bau und einer Eröffnung einer Mensa rechnen?

 

  • 19 Grundschulen haben ein Ganztagsangebot im Rahmen des Pakt für den Nachmittag (PfdN).

Alle 19 Grundschulen verfügen über ein Essensangebot.

Zwei Grundschulen nutzen die Mensa der Nachbarschule (Bergwinkelgrundschule /Beratungs- und Förderzentrum und Kinderbrücke / Friedrich-August-Genth-Schule Wächtersbach).

An neun Grundschulstandorten sind Räumlichkeiten und umfassende Ausstattungen vorhanden.

An den übrigen Standorten sind Provisorien in den Bestandsräumen eingerichtet worden. Sukzessive sind dort bauliche Maßnahmen notwendig und vorgesehen.

 

Zur Erläuterung:
Der Begriff Mensa wird in der Regel im Zusammenhang mit den weiterführenden Schulen verwendet; im Bereich der Grundschulen der Sprachgebrauch „Ausgabeküche mit Speiseraum“.