Beschluss:
1. Der Kreisausschuss wird beauftragt sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass allen Schülerinnen und Schülern sowie den Betreuungspersonen anlässlich von Schulausflügen und Klassenfahrten eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV in Hessen unabhängig von der Inhaberschaft eines Schülertickets ermöglicht wird.
2. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Verkehrsverbünden in Hessen, beginnend mit dem 01. Januar 2022, allen Schülerinnen und Schülern, einschließlich Grundschulen und SEK II, ein Schülerticket zu ermöglichen. Die entsprechenden Ausgleichsmittel sind im Haushalt 2022 bereit zu stellen.
3. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises fordert die Landesregierung auf, §161 HSchG zu ändern und die dortigen Begrenzungen der Wegstrecken für die Inanspruchnahme des kostenfreien Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler zu streichen.
4. Ist die Einführung eines Schülertickets zum 01. Januar 2022 nicht möglich, geht der Kreistag in die Vorfinanzierung und fordert das Land Hessen auf, die Kosten nachträglich zu übernehmen und zurückzuzahlen oder zu verrechnen.
Begründung:
Durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen entscheidet die Entfernung zwischen Wohnort und Schule oder ein festgestellter besonders gefährlicher Schulweg, ob Schülerinnen und Schüler ein kostenfreies Schülerjahresticket erhalten oder nicht. Dieses Ticket kann nicht nur für den Schulweg genutzt werden, sondern es ist auch in der Freizeit hessenweit gültig und daher sehr attraktiv. Junge Menschen werden damit frühzeitig an die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herangeführt, was sich bei entsprechenden Angeboten als Entlastung des Straßenverkehrs der Zukunft auszahlen wird.
Die gesetzlichen Regelungen sind aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und sorgen für Ungerechtigkeiten, sowohl für den Schulweg als auch darüber hinaus (beispielsweise Freizeitgestaltung, Sport ect.). Beheben könnte dies der Gesetzgeber auf Landesebene. Der Kreistag fordert daher die Landesregierung auf, diese Ungerechtigkeit umgehend zu beseitigen.
Ein Modellprojekt ist nicht erforderlich, aber falls die Finanzierung nicht mehr im Landeshaushalt 2022 fixiert werden kann, sollte der Kreis in Vorleistung gehen.