Anfrage zur Schaffung von Beamtenstellen

 

Gegenstand der Anfrage:

Der Main-Kinzig-Kreis hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Beamtenstellen geschaffen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in ihrer diesjährigen teilweisen Haushaltsgenehmigung die Personalpolitik des Main-Kinzig-Kreises in dieser Hinsicht kritisiert.

Die Kreistagsfraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Beamtenstellen hat der Main-Kinzig-Kreis zusätzlich geschaffen in den Jahren

Antwort: 

    1. 2023 -> 18,5 Stellen
    2. 2022 -> 3,0 Stellen
    3. 2021 -> 3,0 Stellen
    4. 2020 -> 11,0 Stellen

 

    1. 2019 -> 6,0 Stellen

 

  1. Wie viele Beamtenstellen sollen geschaffen werden in den Jahren

Antwort:

    1. 2024 -> 0,0 Stellen
    2. 2025 -> 1,0 Stellen

  1. In welchen Bereichen wurden wie viele Beamtenstellen geschaffen?

Antwort:

 Amt 11

Amt 12

Amt 14

Amt 20

Amt 32

Amt 57

Amt 39

Amt 50

Amt 51

Amt 70

AGG-Beschw.

7*

1

1

2

4

6,5

5

11,5

3

1

0,5

 

         * davon 5 Stellen zur Übernahme von Bachelorstudenten

  1. Welche rechtliche Notwendigkeit gibt es, in den genannten Bereichen Beamtenstellen zu schaffen und keine Einstellung ohne Beamtenverhältnis vorzunehmen?

Antwort: § 47 Landeshaushaltsverordnung vom 01. April 2022 regelt, dass für jede Beamtin / jeden Beamten eine Planstelle im Stellenplan auszubringen ist. Somit muss für Beamtinnen und Beamte des MKK, aber auch für solche, die im Rahmen von Auswahlverfahren als Fachkräfte für die Tätigkeit in der Kreisverwaltung gewonnen werden können jeweils eine Planstelle vorhanden sein oder zeitnah geschaffen werden.
Beamtinnen und Beamte, die sich im Rahmen von Stellenausschreibungen für eine Tätigkeit in der Kreisverwaltung bewerben sind in der Regel nicht bereit, aus dem Beamten- in ein Beschäftigtenverhältnis zu wechseln und stünden somit für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht zur Verfügung.

Ein Ausschluss von Beamtinnen und Beamten im Rahmen von Auswahlverfahren (wenn keine Stelle vorhanden ist, können keine Beamten berücksichtigt werden) ist aus Arbeitgebersicht nicht sinnvoll, da dies den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber einschränkt. Im Gegenteil ist die Möglichkeit, den Beamtenstatus zu behalten oder zu erlangen ein Attraktivitätskriterium für eine Behörde wie die Kreisverwaltung. Insbesondere wird dies durch das Angebot deutlich, dass nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums in der Kreisverwaltung die Verbeamtung angeboten wird. Der Kreisausschuss geht davon aus, dass dies einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ausbildungsbetrieben darstellt.

Grundsätzlich ist das Berufsbeamtentums gem. Artikel 33 GG Bestandteil des öffentlichen Dienstes und hat damit eine Bestandsgarantie. Gerade für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wird es als sinnvoll erachtet.  

 

Zudem weist der Kreisausschuss darauf hin, dass nicht alle vorhandenen Beamtenstellen auch mit Mitarbeitenden im Beamtenverhältnis besetzt sind. Tarifbeschäftigte können auch auf Beamtenstellen im Stellenplan geführt werden.

  1. Bei der Einstellung von Beamten entstehen neben Personalkosten auch Pensionsrückstellungen. Welche Mehrkosten sind durch die Besetzung von Beamtenstellen entstanden in den Jahren
    1. 2023
    2. 2022
    3. 2021
    4. 2020
    5. 2019?

 Antwort:

  1. Im Jahr 2023 wurden 22 Beamte eingestellt. Für diese 22 eingestellten Beamten entstanden 2023 Personalkosten in Höhe von 394.669,14 €. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 310.268,00 € gebildet.
  2. Im Jahr 2022 wurden 15 Beamte eingestellt. Für diese 15 eingestellten Beamten entstanden 2022 Personalkosten in Höhe von 222.016,73 €. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 215.223,00 € gebildet.
  3. Im Jahr 2021 wurden 14 Beamte eingestellt. Für diese 14 eingestellten Beamten entstanden 2021 Personalkosten in Höhe von 198.865,22 €. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 86.764,00 € gebildet.
  4. Im Jahr 2020 wurden 19 Beamte eingestellt. Für diese 19 eingestellten Beamten entstanden 2020 Personalkosten in Höhe von 346.790,86 €. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 139.673,00 € gebildet.
  5. Im Jahr 2019 wurden 18 Beamte eingestellt. Für diese 18 eingestellten Beamten entstanden 2019 Personalkosten in Höhe von 187.278,19 €. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 203.823,00 € gebildet.

 

Folgende weitere Einnahmen und Ausgaben sind aufgrund der Einstellung von Beamten entstanden:

In den Jahren 2019 bis 2023 hat der Main-Kinzig-Kreis für insgesamt 24 der eingestellten Beamten Abfindungen aufgrund eines Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag in Höhe von insgesamt 1.337.380,35 € erhalten.

Für zwei Beamte, die bereits wieder zu einer anderen Behörde versetzt wurden, hat der Main-Kinzig-Kreis im Jahr 2023 Abfindungen in Höhe von 38.329,57 € gezahlt.

Der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag regelt, dass der abgebende Dienstherr bereits zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels eine Abfindung der erworbenen Versorgungsanwartschaften in Form einer pauschalierten Einmalzahlung an den aufnehmenden Dienstherrn zu leisten hat.

  

  1. Wie reagiert der Main-Kinzig-Kreis auf die Kritik des Regierungspräsidiums Darmstadt, welches eine restriktivere Personalpolitik fordert?

Antwort:

Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises ist für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich und wird auch künftig alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, für diese Aufgabenerledigung geeignetes Personal zu halten und zu gewinnen. So hat auch das Regierungspräsidium in seiner Haushaltsgenehmigung festgestellt, dass die Erhöhung der Stellen aufgrund der Aufgabenausweitung nachvollziehbar sei.

Ein Ausschluss der Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten kann die Aufgabenerfüllung bereits kurz-, in jedem Fall aber mittelfristig deutlich gefährden.

 

  1. Durch die Einstellung von Beamten entstehen neben Besoldungskosten auch Kosten für die Pensionsrückstellungen, die den Kreishaushalt langfristig belasten. Im vergangenen Jahr musste die Kreisumlage deutlich erhöht werden. Wird der Main-Kinzig-Kreis Anstrengungen unternehmen, durch eine restriktivere Personalpolitik eine Entlastung der Kommunen in den kommenden Jahren zu erreichen? Wird hier bereits die geplante Anzahl der Beamtenstellen für das Jahr 2024 und 2025 reduziert?

Antwort:

Für die Erfüllung der Aufgaben, die dem Kreisausschuss durch Bundes- und Landesgesetzgeber übertragen wurden und die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben nach Entscheidung des Kreistages ist die ausreichende Ausstattung mit Personal unerlässlich. Eine Reduzierung von Personalkosten hängt daher unmittelbar mit Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung zusammen. Da der überwiegende Teil der Aufgaben der Kreisverwaltung gesetzliche Pflichtaufgaben im Rahmen der Leistungs- und Eingriffsverwaltung betrifft ist eine solche Maßnahme für den Kreisausschuss keine realistische Option.

Auch die Einstellung von Tarifbeschäftigten ist zudem mit Kosten verbunden, die in der Regel während der aktiven Beschäftigungszeit zudem höher sind als die Aufwendungen für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten.