Gegenstand der Anfrage:
Als Reaktion auf die Kreisfreiheit Hanaus soll in Hanau ein „Haus der Gesundheit“ entstehen, in dem das Gesundheitsamt Hanaus und des MKKs die umliegenden Kommunen bedienen soll.
Die Kreistagfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der folgenden Frage/n:
- Welche Zusatzkosten entstehen für den Main-Kinzig-Kreis durch die damit verbundene Doppelstruktur eines Gesundheitsamtes in Gelnhausen und in Hanau voraussichtlich jährlich?
Antwort: Mit Kreisfreiheit hat die Stadt Hanau automatisch die Aufgabe einer Unteren Gesundheitsbehörde zu leisten, genauso weiterhin der Main-Kinzig-Kreis. Eine solche Struktur müsste aufgebaut werden, wenn mit Wirksamwerden der Kreisfreiheit der Stadt Hanau keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem MKK und der Stadt Hanau geschlossen würde. In diesem Falle müssten beiden Gebietskörperschaften jeweils eine eigenständige Untere Gesundheitsbehörde betreiben. Neben der jeweiligen Sachbearbeitung im amtsärztlichen Dienst, dem Kinder- und jugendärztlichen Dienst, dem Bereich Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin, dem sozialpsychiatrischen Dienst, der Psychiatriekoordination, dem zahnärztlichen Dienst, der Berufsaufsicht und der Gesundheitskoordination, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention müsste auch der „verwaltungstechnische Überbau“ im personal- haushaltstechnischen Sinne sowie die analogen und digitalen Informations- und Kommunikationsstrukturen mit den über- und nebengeordneten Behörden und Institutionen weitergeführt bzw. neu gebildet werden. Als Kontaktstelle für die Hanauer Bürgerinnen und Bürger und die Hanauer Gesundheitsdienstleister wäre für die Stadt Hanau das neu zu bildende Stadtgesundheitsamt in der Verantwortung. Die Einwohnerinnen und Einwohner des dann verkleinerten, weiterhin von Maintal bis Sinntal reichenden Main-Kinzig-Kreises müssten sich weiterhin an den Dienstsitz in Gelnhausen wenden, sofern keine aufsuchende Tätigkeit erforderlich ist.
Die mit der aktuellen Absichtserklärung zum Betrieb eines gemeinsamen Gesundheitsamts und zu einer Kooperation in einem Hanauer „Haus der Gesundheit“ bezweckt das Gegenteil: Eine gemeinsame Führungsstruktur soll die Doppelung von Verwaltungsstrukturen vermeiden und durch den Betrieb zweier Standorte Wohnortnähe sowohl für die Bürgerinnen und Bürger in wie auch um Hanau realisieren. Am Standort Hanau kommt mit dem „Haus der Gesundheit“ eine unmittelbare räumliche Vernetzung mit gesundheitsrelevanten Organisationen und Dienstleistern zustande, die allen Beteiligten zugutekommt (das Prinzip der wohnort- und bürgernahen behördlichen Dienstleistung wurde bereits mit dem Betrieb von Impfstellen in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern etabliert und um zusätzliche Gesundheitsangebote erweitert); die Schaffung solch niedrigschwelliger Gesundheitsangebote ist immanenter Teil der Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und kann mit einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hanau und dem Landkreis in diesem Sinne fortgesetzt werden.
Die nicht von anderen Stellen getragenen Kosten von bürgernahen Angeboten und der Ausweitung von Dienstleistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes waren bislang ausschließlich vom Main-Kinzig-Kreis als derzeit einzige Untere Gesundheitsbehörde zu tragen. Durch die jetzt beabsichtigte Kooperation soll sich dies bereits vor Wirksamwerden der Kreisfreiheit der Stadt Hanau ändern, indem diese – wegen des Standortvorteils für die Hanauer Bürgerinnen und Bürger –sich in angemessener Weise beteiligt. Details hierzu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe zwischen MKK und der Stadt Hanau in enger Abstimmung erarbeitet.
- Wie hoch sind die Baukosten, die vom Main-Kinzig-Kreis zu tragen sind?
Antwort: Baukosten im klassischen Sinne fallen für den MKK nicht an; für die von der gemeinsamen Unteren Gesundheitsbehörde genutzten Flächen entstehen Nutzungskosten, die anteilig vom Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau zu tragen sind, was gleichermaßen für die im MKK hierzu genutzten Flächen gilt. Einzelheiten hierzu werden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt.
- Sind weitere Doppelstrukturen und gemeinsame Ämter mit der Stadt Hanau geplant?
Antwort: Wie oben bereits ausgeführt, ist der Begriff der „Doppelstruktur“ für den betreffenden Sachverhalt nicht korrekt. Mit der Stadt Hanau wurden im Rahmen der Auskreisung in einigen anderen Bereichen mittel- bis langfristige Kooperationen vereinbart. Diese wurden auch im Grenzänderungsvertrag fixiert und liegen dem Kreistag vor. Dies sind beispielsweise die Leitstelle und das Rettungsdienstwesen oder die Entsorgung von Rest- oder Bioabfall. Hierbei wird die Aufgabe von Hanau an den MKK übertragen. Die Leistungserbringung erfolgt dann unverändert mit den gleichen Ressourcen und Strukturen wie vor der Auskreisung. Darüberhinausgehende Kooperationen sind Stand heute nicht geplant. Ob die Stadt Hanau im Zuge der Aufgabenmigration nach Hanau dem Kreis weitere Vorschläge zur Zusammenarbeit unterbreitet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.