Anfrage zum Waffenrecht und Waffenbesitz im MKK

Gegenstand der Anfrage:

Im September 2020 hat der Kreistag den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Freien Wählern und Linken mit dem Titel „Änderung Waffengesetz – Beteiligung am Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ – Sperrung sittenwidriger KFZ-Kennzeichen“ beschlossen. Zusätzlich dazu hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Anfrage zur Anzahl der Waffenbesitzer im Main-Kinzig-Kreis gestellt.

 

Die Kreistagfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der folgenden Frage/n:

 

  1. Wie viele kleine Waffenscheine wurden freiwillig zurückgegeben nach Beschluss des gemeinsamen Antrages?

Antwort: Im festgelegten Zeitraum (ein Jahr, von Oktober 2020 bis Oktober 2021) zur Rückgabe des kleinen Waffenscheines wurden 91 Dokumente zurückgegeben. Die Kosten der Beantragung in Höhe von 50,- € wurden den Antragsstellern erstattet.

 

  1. Für die Vereinssprechstunden und den Besuch der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung sollte eine halbe Stelle in der Sachbearbeitung bei der Waffenbehörde geschaffen werden

 

  1. Wurde diese Stelle geschaffen?
    1. Wenn nein, wieso nicht?

Antwort: Mit dem Beschluss des Kreistages vom September 2020 war keine direkte Aufnahme der entsprechenden Stellen in den Stellenplan verbunden. Daher konnte der Stellenplan im Bereich der Waffenbehörde erst in 2021 mit Wirkung zum Haushalt 2022 beantragt und nach Haushaltsgenehmigung 2022 besetzt werden. 2022 hat die Waffenbehörde insgesamt vier zusätzliche Stellen erhalten, diese sind mittlerweile besetzt und decken insbesondere das Thema Waffenkontrollen ab. Damit kann zudem zukünftig eine  Vereinssprechstunde abgedeckt werden. Für eine Beratung von Vereinen ist eine fundierte und umfassende Einarbeitung zwingende Voraussetzung.

 

  1. Wie oft fand Vereinssprechstunden, die jeden zweiten Mittwoch im Monat angeboten werden sollten, statt?

Antwort: Die verschiedenen andauernden Corona-Schutzmaßnahmen haben regelmäßige Vereinssprechstunden im geplanten Umfang nicht zugelassen. Stattdessen wurde den Vereinen eine bedarfsbezogene Sprechstunde angeboten. Diese wurde bisher nicht in Anspruch genommen, da kein Bedarf von Seiten der Schützenvereine für eine allgemeine Sprechstunde signalisiert wurde. Schützenvereine können jederzeit mit Ihren Anliegen auf die Waffenbehörde zukommen und tun dies bei bestimmten und konkreten Fachfragen oder Problemstellungen auch.

 

  1. Wie viele Ortstermine haben bei den Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung der Schützenvereine stattgefunden?

Antwort: Die Vertreter der Vereine und Schützenverbände am Runden Tisch haben die Teilnahme der Waffenbehörde als sehr kritisch bewertet. Die Vereinsvertreter wiesen in den Gesprächen ausdrücklich darauf hin, dass Sitzungen des Vorstandes und Mitgliederversammlungen nicht

 

öffentlich sind. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung des § 32 BGB. Eine Teilnahme kann die Waffenbehörde nicht erzwingen. Die Mitarbeitenden der Waffenbehörde könnten gemäß § 32 BGB lediglich als Gäste eingeladen bzw. vom Sitzungsleiter als Gäste zugelassen werden. Bisher wurden jedoch keine offiziellen Einladungen der Schützenvereine an die Waffenbehörde übermittelt.

 

  1. Wie viele der organisatorischen Ansätze zur Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden wurden übermittelt? Welche der darin geforderten Ansätze sind mittlerweile auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt?

Antwort: Alle Ansätze, wie in dem Beschluss des Kreistages dargestellt,  wurden übermittelt. Umsetzungen obliegen dem Gesetzgeber.

 

  1. Welche der Änderungen/Maßnahmen der in der Anlage I an Bundestag und Bundesrat beschriebenen Initiative wurden mittlerweile umgesetzt?

Antwort: Ableitungen zu den eingereichten Änderungsvorschlägen finden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren wieder.

 

  1. Auf Grundlage des Antrages wurde ein Runder Tisch eingerichtet

 

  1. Wie oft hat der Runde Tisch getagt?
  2. Wann fanden die Sitzungen statt?
  3. Wo sind die Protokolle zu finden?
  4. Welche Maßnahmen bzw. notwendigen Änderungen sind auf Grundlage der Diskussionen des Runden Tisches diskutiert wurden? Welche davon wurden mittlerweile umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung?
  5. Wann ist die nächste Sitzung des Runden Tisches?

Antwort: Der Runde Tisch fand am 26.11.2020 statt. Das Protokoll wurde an die Teilnehmer sowie die Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen versandt. Es sind aktuell keine weiteren Sitzungen vorgesehen. Die Ergebnisse wurden an Bund und Land übermittelt. Bisher hat der Gesetzgeber keine wesentlichen Änderungen oder Maßnahmen aufgegriffen. Von  Seiten des Landes wurde mit Erlass vom 27.01.2023 die Extremismusbekämpfung im Waffenrecht in Hessen für die Waffenbehörden vereinheitlicht, forciert und nunmehr mit konkreter Unterstützung versehen.

 

  1. Wie viele Waffenbesitzer:innen gibt es im Main-Kinzig-Kreis
  2. mit einem kleinen Waffenschein?
  3. mit einer Waffenbesitzkarte?
  4. mit einem Waffenschein?

 

 

Antwort: Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage:

  • Rund 5600 Kleine Waffenscheine
  • Rund 6000 Waffenbesitzer
  • 38 Waffenscheine

 

  1. Wie viele Personen mit Bezug zur rechtsradikalen/Neonazi-Szene besitzen im Main-Kinzig-Kreis

 

  1. eine Waffenbesitzkarte?
  2. einen Waffenschein?

Antwort: Die Beobachtung und Überwachung der rechtsradikalen/Neonazi-Szene obliegt den Sicherheitsbehörden (insbesondere dem Verfassungsschutz). Ausschließlich diese Behörden können eine fundierte Aussage dazu treffen, wie viele Personen im Main-Kinzig-Kreis im Verdacht stehen, der rechtsradikalen/Neonazi-Szene anzugehören. Bei Verdachtsfällen wird die Waffenbehörde durch die entsprechenden Stellen informiert, woraufhin die Waffenbehörde ein Widerrufsverfahren einleitet. Gleiches gilt, wenn die Waffenbehörde anderweitig Kenntnis davon erlangt, dass der Verdacht der Zugehörigkeit zu dieser Szene besteht.

Zum jetzigen Zeitpunkt führt die Waffenbehörde in vier Fällen wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur rechtsradikalen/Neonazi-Szene Widerrufsverfahren und Abklärungen mit der Oberen Waffenbehörde gemäß des Erlasses zur Extremismusbekämpfung im Waffenrecht.

 

  1. Wie viele Personen mit Bezug zur Reichsbürger-Szene besitzen im Main-Kinzig-Kreis

 

  1. eine Waffenbesitzkarte?
  2. einen Waffenschein?

Antwort: Hier gelten die Ausführungen des ersten Absatzes zu 9. entsprechend. Zum jetzigen Zeitpunkt führt die Waffenbehörde ein Widerrufsverfahren wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene.

 

  1. Wie viele Personen mit Verdacht auf fehlende psychologische Eignung besitzen im Main-Kinzig-Kreis

 

  1. eine Waffenbesitzkarte?
  2. einen Waffenschein?

 

Antwort:  Werden der Waffenbehörde Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, so hat die Waffenbehörde nach § 6 Abs. 2 WaffG die Vorlage eines

 

amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung zu verlangen. Wird daraufhin die persönliche Nichteignung festgestellt, erfolgt ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Die Waffenbehörde führt keine gesonderte Übersicht über Eignungs-Verfahren aufgrund fehlender psychischer Eignung. Daher kann keine Fallzahl benannt werden.