Gegenstand der Anfrage:
Die flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser wird eines der zentralen Themen der kommenden Jahre.
Die Kreistagfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Kommunen im Main-Kinzig-Kreis verfügen über nicht ausreichende eigene Trinkwasservorräte, um den Eigenbedarf zu decken?
Der als Anlage beigefügten Tabelle können Eigenförderung und Trinkwasserfremdbezug der Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises entnommen werden. Soweit der Fremdbezug über die Kreiswerke Main-Kinzig erfolgt, stammen 84 % des Wassers aus Quellen im Main-Kinzig-Kreis. Ein Trinkwasserfremdbezug ist auch nicht zwingend ein Indiz dafür, dass in einer Kommune keine ausreichenden eigenen Trinkwasservorräte bestehen. Beispielsweise in der Gemeinde Gründau dient der Fremdbezug der Vermischung des eigenen harten Wassers mit weichem Wasser.
Grundsätzlich könnte sich die Gemeinde Gründau über eigene Brunnen autark mit Trinkwasser versorgen.
- Hat die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser Einfluss auf die Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser wird in der Bauleitplanung durch die landesseits festgelegten Wasserschutzgebiete gewährleistet. Durch die Differenzierung in die Wasserschutzzonen I-III bestehen Nutzungseinschränkungen und –verbote, die in die Bauleitpläne einfließen und damit Restriktionen für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden darstellen. Die Versickerung von Niederschlagswasser, die Minimierung der Versiegelungsflächen und die Festsetzung von Dachbegrünungen gehören inzwischen zum Standard-Anforderungskatalog in Bebauungsplänen – nicht nur zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser, sondern auch wegen positiver Effekte auf das Mikroklima, die Aufenthaltsqualität, Flächeneinsparung und Biodiversität.
Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser hat somit einen Einfluss auf die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.
- Wie hoch ist der Fremdbezug von Trinkwasser im Kreisgebiet, bzw. wieviel Trinkwasser wird aus dem Kreisgebiet abgegeben, um den Wasserbedarf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu decken?
Siehe Antwort zu Frage 1
- Welche Maßnahmen werden seitens der Wasserversorger im Kreisgebiet ergriffen, um Trinkwasserverluste auf Grund alter und defekter Wasserleitungen zu verhindern?
Die Antwort auf diese Frage erfolgt am Beispiel des Wasserversorgers Kreiswerke Main-Kinzig. Informationen über entsprechende Maßnahmen der übrigen Wasserversorger des Main-Kinzig-Kreises liegen nicht vor.
Die Kreiswerke Main-Kinzig bilden ihre Versorgungsleitungen über ein IT-gestütztes System ab, in dem auch Leitungsschäden erfasst werden. Mit weiteren Daten, wie dem Baujahr, verbauten Materialen, usw. kann bestimmt werden, wo und wann die Erneuerung einer Leitung Sinn macht. Durch diese Instandhaltungsstrategie wird festgelegt, wie viel Leitungen jährlich erneuert werden müssen, um eine „Schadensbugwelle“ zu vermeiden. Parallel setzen die Kreiswerke Personal ein, das proaktiv mögliche Leckagen im Netz sucht – auch durch regelmäßige Überwachungen der Zähler-/Messgeräte.
- Hat die Kampagne „Wassersparen“ den Trinkwasserverbrauch im Kreisgebiet gesenkt?
Wasserverbrauchswerte des Jahres 2022 zum Vergleichsjahr 2021, in dem die Kampagne „Wassersparen“ ins Leben gerufen wurde, liegen noch nicht vollständig vor. Darüber hinaus sind Aussagen zur Wirksamkeit von Wassersparkampagnen schwer zu treffen, da Kundenanzahl und Abnahmesituationen ständigen Veränderungen unterworfen sind. Beispielsweise entstehen Schwankungen durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice, Veränderungen bei Industrie- und Gewerbekunden und Mehrbedarfe durch heiße Sommer. Auch wenn die Wirksamkeit von Vorschlägen zur Wassereinsparung nicht direkt messbar ist, sind entsprechende Kampagnen ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Strategie zur Verwaltung und Nutzung von Wasserressourcen, um Wasserqualität und -verfügbarkeit zu erhalten. Ein Indiz, dass das Thema in den Kommunen des Main-Kinzig-Kreises ernst genommen wird, ist der nahezu von allen Städten und Gemeinden umgesetzte Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zum Trinkwasserschutz.
- Wann beginnt die Entnahme und Aufbereitung von Oberflächenwasser am Kinzigstausee in Bad Soden-Salmünster?
Das geplante innovative Oberflächenwasserwerk zur direkten Trinkwassergewinnung aus dem Kinzigstausee soll bis zum Jahr 2030 betriebsbereit erstellt werden.
- Wieviel Brunnen im Kreisgebiet wurden aufgrund erhöhter Nitratwerte stillgelegt und wieviele Brunnen sind von einer Stilllegung gefährdet? Welche Jahresmengen sind evtl. davon betroffen?
Die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt bei der oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt. Eine entsprechende Anfrage ist dort erfolgt, eine Antwort liegt bisher nicht vor und wird daher nachgereicht.