Änderungsantrag zum Haushalt: Schulschwimmen

Der Kreistag beschließt:           

  1. Die Zuwendungen für das Schulschwimmen werden von 380.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht.
  2. Die Finanzierung erfolgt über die Erhöhung der Nettokreditaufnahme.
     

Begründung:

Im Schulentwicklungsplan wird deutlich gesagt, dass im Main-Kinzig-Kreis nicht genügend Schwimmflächen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig fällen die Schulen gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis ein deutliches Urteil: „Ein hoher Handlungsbedarf wird jedoch bei den Schwimmzeiten gesehen – knapp die Hälfte der Schulen urteilt, dass die zur Verfügung stehenden Zeiten perspektivisch nicht ausreichend seien.“ Außerdem heißt es: „Für den Schwimmunterricht an den Schulen stehen keine ausreichenden Zeiten in Bädern zur Verfügung.“

Der Main-Kinzig-Kreis ist als Schulträger dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler schwimmen lernen und sicher schwimmen können. Fast zwei Drittel der Zehnjährigen sind laut DLRG keine sicheren Schwimmer.

Außerdem schließen bundesweit immer mehr Hallenbäder, was die Möglichkeit, Schulschwimmen in ausreichender Zahl anzubieten, immer weiter reduziert. Die jüngsten Diskussionen rund um die Schließung des Hallenbades in Erlensee zeigen, dass durch die stark gestiegenen Energie- und damit Betriebskosten eine wirtschaftlich tragbare Fortführung des Hallenbadbetriebs für viele Kommunen nicht mehr möglich ist.

Daher kann es nicht ausschließlich Aufgabe der Kommunen sein, zufriedenstellende und ausreichende Schwimmflächen anzubieten, denen sich dann der Main-Kinzig-Kreis bedient. Denn es gehört zu den Aufgaben des Schulträgers, ausreichend Schwimmunterricht zu ermöglichen. Die aktuelle Aufgabenteilung, die Kommunen stellen die Infrastruktur und der Kreis bedient sich derer für einen Bruchteil der Kosten, ist in der aktuellen prekären Situation nicht länger tragbar.

Für die Finanzierung des Schulschwimmens sind im Haushalt, wie auch im Jahr 2022, 380.000 Euro eingestellt. Dies bedeutet, dass die vom Landrat eingebrachte marginale Erhöhung pro Kind pro Besuch noch nicht eingearbeitet wurde.

Denn die neu angesetzten 3,50 Euro sind nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Kommunen, die die Bäder alleine oder in einem Zweckverband bereitstellen, unterhalten und sanieren, erhalten durch die Erhöhung der Zuwendung auch weiterhin keine ausreichende Kostendeckung.

Die realen Kosten pro Kind pro Besuch liegen bei rund elf Euro. Damit die Zuwendungen seitens des Kreises auch zur Deckung aller entstehenden Kosten für die Kommunen genutzt werden können, müssen die Zuwendungen für das Schulschwimmen von 380.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht werden.