Der Kreistag beschließt:
- Der Main-Kinzig-Kreis richtet einen Fördertopf für Hochwasserschutzmaßnahmen ein.
- Der Fördertopf beinhaltet 300.000 Euro und steht allen Kommunen zur Verfügung, die auf der Basis vorhandener Fließpfadkarten und/oder Starkregenanalysen weitergehende Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen wollen.
- Die maximale Förderhöhe pro Kommune beträgt 10.000 Euro.
- Der Fördertopf wird beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum (Amt 70) angesiedelt. Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft halbjährlich.
- Die Finanzierung erfolgt über die Erhöhung der Nettokreditaufnahme.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Klimawandels ist das Thema „Hochwasserschutz“ eine Daueraufgabe. Durch immer trockenere Sommer mit darauffolgenden Starkregenereignissen erhöht sich die Gefahr von Hochwasserereignissen stetig.
Viele Projekte im Bereich des Hochwasserschutzes benötigen jedoch viele Jahre bis zur Genehmigung und Umsetzung. Eine umfangreiche Anfrage der Grünen Kreistagsfraktion hatte ergeben, dass notwendige Rückhaltebecken bereits seit Jahren im Genehmigungsverfahren feststecken.
Auch in den Städten und Gemeinden gewinnt das Thema Hochwasserschutz immer mehr an Wichtigkeit. Auf der Basis von Fließpfadkarten und/oder Starkregenanalysen ergeben sich für die Kommunen notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen, die sie selbst in die Hand nehmen müssen.
Neben der Unterstützung durch Land und Bund sollte auch der Main-Kinzig-Kreis seiner Verantwortung für die Kommunen nachkommen und eine entsprechende Förderung für alle Kommunen bereitstellen, die weitergehende Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchführen wollen.
Deswegen sollen im Haushalt des Main-Kinzig-Kreises 300.000 Euro als Fördertopf eingestellt werden, bei dem die einzelnen Kommunen für Hochwasserschutzprojekte bis zu 10.000 Euro abrufen können.
Über Förderung und Förderhöhe im Einzelfall soll der Umweltausschuss beraten und beschließen.