Erhalt der Bahnunterführung in Gelnhausen

Der Kreistag beschließt:           

  1. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises stellt sich hinter die Kommunen Gelnhausen und Linsengericht und macht deutlich, dass ein beidseitiger Zugang zum Gelnhäuser Bahnhof auch zukünftig erhalten bleiben muss.
  2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, an die zuständige Stelle des Bundes sowie an die Deutsche Bahn heran zu treten und deutlich zu machen, dass die Finanzierung der Bahnunterführung am Gelnhäuser Bahnhof weder von Gelnhausen noch Linsengericht zu tragen ist und eine Lösung seitens des Bundes und der Bahn gefunden werden muss.
  3. Sollte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das Planfeststellungsverfahren bereits begonnen haben, soll der getroffene Beschluss als Anmerkung zum Planfeststellungsverfahren hinzugefügt werden.

 

Begründung:

Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Deutschen Bahn wird auch der Gelnhäuser Bahnhof umgebaut. In den vergangenen Wochen hat die Deutsche Bahn hierbei mitgeteilt, dass ein neuer Verkehrskreuzungsvertrag zu vereinbaren ist. Mit diesem müssten Gelnhausen und Linsengericht 16 Millionen Euro bezahlen, damit ein beidseitiger Zugang zum Gelnhäuser Bahnhof weiterhin gewährleistet bleibt. Andernfalls wird der Zugang zur Linsengerichter Seite im Rahmen des Ausbaus der Bestandsstrecke geschlossen bzw. nicht neu errichtet.

Beide Kommunen haben deutlich gemacht, dass eine derartige finanzielle Belastung nicht tragbar ist. Die Haushalte der Kommunen sind derzeit stark belastet und die von der Bahn geforderte Summe würde zwangsläufig zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen, auf die die Baukosten umgelegt würden.

Gleichzeitig ist die Argumentation der Deutschen Bahn, es handele sich beim Ausbau der Bahnstrecke um ein reines Fernverkehrsprojekt, weswegen der Zugang nicht von der Bahn gebaut werden muss, falsch. Der Gelnhäuser Bahnhof ist ein reiner Regionalbahnhof. Dennoch wird er im Rahmen des viergleisigen Ausbaus seitens der Bahn, beispielsweise barrierefrei, umgebaut.

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises muss ein deutliches Zeichen setzen und sich entsprechend hinter beide Kommunen stellen. Denn die Bürgerinnen und Bürger würden durch einen fehlenden Zugang massiv beeinträchtigt, die Hürden zur Nutzung des ÖPNVs unnötig erhöht.

Gleichzeitig soll der Kreisausschuss beauftragt werden, an die zuständige Stelle im Bund sowie an die Deutsche Bahn heranzutreten und deutlich zu machen, dass die Finanzierung weder von Gelnhausen noch von Linsengericht zu stemmen ist. Vielmehr liegt es an Bund und Bahn, hier eine tragfähige Lösung zu finden, die mit keiner Mehrbelastung der beiden Kommunen einhergeht. Hier gilt es, mit den entsprechenden Signalen aus der Politik und der Gesellschaft deutlich zu machen, dass die „Lösung“ nicht als solche akzeptiert wird.