Gegenstand der Anfrage:
Am 17. März 2022 wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt der Haushalt des Jahres 2022 für den Main-Kinzig-Kreis genehmigt. Dabei hat das Regierungspräsidium mehrere Anmerkungen zum vorgelegten Haushalt.
Frage 1: Für das Jahr 2022 werden 26 neue Stellen geschaffen, darunter 19 Beamtenstellen. Das Regierungspräsidium schreibt dazu: „Die Erhöhung um 26 Stellen mag personalpolitisch nachvollziehbar sein, schränkt jedoch den finanziellen Handlungsspielraum dauerhaft ein. Insofern erscheint eine restriktive Personalwirtschaft unabdingbar.“
a. Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung, die im Stelleplan angedachten 26 neue Stellen auf Grundlage der Anmerkungen des Regierungspräsidiums zu überarbeiten?
Die durch das Regierungspräsidium genehmigten 26 neuen Stellen sind zu rd. 80 % den Bereichen Gesundheit, Gefahrenabwehr und Digitalisierung zuzuordnen und dienen u.a. zur Realisierung der Ziele des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst, den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und der weiteren Digitalisierung der Kreisverwaltung inkl. der Schulen sowie der vom Kreistag beschlossenen personellen Verstärkung der Waffenbehörde im Zuge des Amoklaufs in Hanau. Da auch die Finanzierung dieser Stellen gesichert ist, besteht keine Notwendigkeit einer Überarbeitung des Stellenplans.
b. Ist angedacht, die Zahl der neuen geplanten Beamtenstellen zu reduzieren?
Nein.
c. Bei Umsetzung des Stelleplanes wie ursprünglich von Seiten der Verwaltung angedacht: Welche Mehrkosten entstehen dem Main-Kinzig-Kreis jährlich durch die Schaffung der 26 neuen Stellen?
Ca. 1,3 Mio. € ab 2023. In 2022 ca. 700 T. €, da die Stellenbesetzung erst im Laufe des Jahres vollzogen werden kann.
2. Das Regierungspräsidium Darmstadt teilt mit, dass nicht alle der geplanten investiven Maßnahmen umgesetzt werden können.
a. Welche Auswirkungen hat dies auf die geplanten Investitionen seitens des Main-Kinzig-Kreises?
Die Umsetzung von geplanten Investitionen, insbesondere im Baubereich, birgt immer Verzögerungsrisiken mit sich. Hauptgrund ist die anhaltend gute Auftragslage der Handwerksunternehmen. Um Planungssicherheit zu erhalten und um Aufträge vergeben zu können, müssen die Haushaltsmittel aber zwingend eingeplant werden. Deshalb gibt es zur derzeitigen Vorgehensweise keine Alternative.
b. Welche investiven Maßnahmen wie Bau- und Umbaumaßnahmen können trotz Planungen im Haushalt nicht umgesetzt werden?
Entsprechende Bau- bzw. Umbaumaßnahmen sind derzeit nicht bekannt. Wahrscheinlich werden allerdings einige Maßnahmen nicht plangemäß fertigzustellen sein.
3. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat festgestellt, dass eine Liquiditätsreserve nicht vorgehalten wird und der Aufbau einer Liquiditätsreserve frühestmöglich zu gewährleisten ist.
a. Die Liquiditätsreserve ist eine finanzielle Unterstützung in Zeiten fehlender Liquidität. Wann hat die Verwaltung geplant, eine entsprechende Liquiditätsreserve anzulegen?
Die Liquiditätsreserve ist keine finanzielle Unterstützung in Zeiten fehlender Liquidität. Sie ist vielmehr als Liquiditätspuffer gedacht, um nicht sofort Liquiditätskredite aufnehmen zu müssen. Die vorgeschriebene Höhe der Liquiditätsreserve liegt für den Main-Kinzig-Kreis bei rd. 12,9 Mio. €. Der tatsächliche Kassenbestand lag zum 31.12.2021 bei rd. 27,1 Mio. €. Hiervon sind (rein rechnerisch) die gebundenen Mittel (z.B. für geplante Investitionen) abzuziehen. Zieht man diese Mittel ab, ist die o.g. Liquiditätsreserve aufgebraucht.
Ein Aufbau der Liquiditätsreserve ist nur durch Erhöhung der Kreisumlage möglich. Aufgrund der Corona Pandemie hat das Land Hessen mit dem aktuellen Finanzplanungserlass verfügt, dass ein Aufbau der Liquiditätsreserve derzeit nicht zwingend erforderlich ist, um die Spirale einer Kreisumlagenerhöhung und in der Folge die Erhöhung der gemeindlichen Steuern zu verhindern.
b. Wie hoch soll die entsprechende Liquiditätsreserve sein?
Für 2022 beträgt die Liquiditätsreserve rd. 12,9 Mio. €.
4. Bei den zum Haushaltsplan beizufügenden Unterlagen fehlen die Wirtschaftspläne des „Zentrums für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH“ sowie der „Breitband Main-Kinzig GmbH“, da diese noch nicht beschlossen wurden.
a. Aus welchem Grund wurden die Wirtschaftspläne noch nicht beschlossen?
Durch zeitliche Verzögerungen in den Gesellschaften. Bei der Breitband GmbH wurden beispielsweise bewusst exaktere Daten zum geplanten FTTH-Ausbau abgewartet.
b. Wann ist geplant, die Wirtschaftspläne zu beschließen?
Die Ergebnisse der Tiefbauausschreibung und der angebotenen Preise beeinflussen wesentlich die geplanten Investitionen der Breitband Main-Kinzig GmbH (>80%). Das Vergabeverfahren wurde Ende März 2022 abgeschlossen und unverzüglich der daraus resultierende Wirtschaftsplan vorgelegt. Der Wirtschaftsplan 2022-2026 der Breitband Main-Kinzig GmbH wurde vom Aufsichtsrat am 31.03.2022 und von der Gesellschafterversammlung am 05.04.2022 genehmigt. Der genehmigte Wirtschaftsplan steht nun zur Verfügung.
Der Wirtschaftsplan 2022 der ZKJF gGmbH wurde durch den Aufsichtsrat am 29.03.2022 in Kombination mit dem Jahresabschluss 2021 verabschiedet und der Gesellschafterversammlung zum Beschluss bzw. zur Feststellung empfohlen. Die entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erfolgt am 31.05.2022.