Beschluss:
1. Der Kreistag des MKK bekennt sich ausdrücklich auch in diesem Bereich zum Prinzip der Subsidiarität. Soll heißen: Im Übergang von der Hortbetreuung zum Pakt für den Ganztag wird sich der Kreis bestehender Betreuungsvereine bedienen und diese finanziell und beratend unterstützen, wenn die Vereine/ Gesellschaften/ Organisationen das wollen.
2. Der Kreistag stellt sicher, dass diese Vereine in der Übernahme der Tätigkeiten im Rahmen des Paktes für den Ganztag auskömmlich finanziert werden. Er fordert deshalb die Landesregierung auf, mehr finanzielle Mittel zur Unterstützung der Ganztagsschulen nach dem Modell „Pakt für den Ganztag“ bereitzustellen. Insbesondere soll bei einer gewählten Alternative Stellen/ Mittel den Betreuungsvereinen mehr Mittel durch eine höhere finanzielle Kompensation der Alternative Stellen garantiert werden.
3. Der Kreistag beschließt, dass sich der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger für das Schuljahr 2021/22 an den Kosten für das Angebot „Pakt für den Ganztag“ in den Modulen 1 und 2 jeweils mit 700€, in Summe 1.400€ pro Kind/ pro Jahr beteiligt.
4. Der Kreistag beschließt ebenso, dass die Vereine, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Elternbeiträgen für den Vormittag bis 14:30, Elternbeiträge von 60€ für das Schuljahr 2021/22 erhoben haben, dieses Geld auf Antrag mit der Maßgabe der Weitergabe an die Eltern erstattet bekommen (Stichtagsregelung 01.08.2021)
5. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises davon aus, dass eine zunehmende Qualifizierung der Betreuungskräfte über das ZKJF ermöglicht wird und bietet darüber hinaus weiterhin über seine Bildungspartner GmbH für die Fort-, Weiter- und Qualifizierungsbildung gebührenfreie Kurse an.
Für kleine Grundschulen (bis 105 Schülerinnen und Schüler) zahlt der Main-Kinzig-Kreis einen Sockelbetrag in Höhe von 22.050,00 € pro Jahr.
Die Betreuungsträger sind verpflichtet, zum Ende eines Schuljahres den Verwendungsnachweis über die gewährten Zuschüsse vorzulegen.
Mit dem Management der Zuschussbeträge des Main-Kinzig-Kreises und des Landes an die teilnehmenden Betreuungsträger des Paktes wird die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH (ZKJF gGmbH) beauftragt, die hierfür eine Vergütung in Höhe von 10% der gewährten Zuschussbeiträge nach 1.-3. sowie in Höhe von 5% der an die Betreuungsträger gewährten Landesmittel aus dem Kreishaushalt erhält.
Die Zuschüsse werden für die Betreuungsleistungen im Pakt für den Ganztag gegenüber den Betreuungsträgern der nachstehenden Grundschulen gewährt. Dabei werden vor Auszahlung die aktuellen Betreuungszahlen erfragt (Stichtagsregelung: 01.11.2021)
Die Ausgaben werden für den Kreistag nachrichtlich neu berechnet und die Ausgaben in die Haushalte 2021/ 2022 eingestellt.
Die Ausgaben werden der Schulumlage zugerechnet.
Der Kreisausschuss wird vom Kreistag beauftragt, mit der Umsetzung die ZKJF gGmbH zu beauftragen und wird einen entsprechenden Vertrag zur Umsetzung mit der gGmbH schließen.
Mit dem Beschluss dieses Antrages wird der Antrag des Kreisausschusses KA/2876/2021 geändert und die Vorlage KA/2732/2021 zurückgezogen.
Beschluss:
1. Der Kreistag des MKK bekennt sich ausdrücklich auch in diesem Bereich zum Prinzip der Subsidiarität. Soll heißen: Im Übergang von der Hortbetreuung zum Pakt für den Ganztag wird sich der Kreis bestehender Betreuungsvereine bedienen und diese finanziell und beratend unterstützen, wenn die Vereine/ Gesellschaften/ Organisationen das wollen.
2. Der Kreistag stellt sicher, dass diese Vereine in der Übernahme der Tätigkeiten im Rahmen des Paktes für den Ganztag auskömmlich finanziert werden. Er fordert deshalb die Landesregierung auf, mehr finanzielle Mittel zur Unterstützung der Ganztagsschulen nach dem Modell „Pakt für den Ganztag“ bereitzustellen. Insbesondere soll bei einer gewählten Alternative Stellen/ Mittel den Betreuungsvereinen mehr Mittel durch eine höhere finanzielle Kompensation der Alternative Stellen garantiert werden.
3. Der Kreistag beschließt, dass sich der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger für das Schuljahr 2021/22 an den Kosten für das Angebot „Pakt für den Ganztag“ in den Modulen 1 und 2 jeweils mit 700€, in Summe 1.400€ pro Kind/ pro Jahr beteiligt.
4. Der Kreistag beschließt ebenso, dass die Vereine, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Elternbeiträgen für den Vormittag bis 14:30, Elternbeiträge von 60€ für das Schuljahr 2021/22 erhoben haben, dieses Geld auf Antrag mit der Maßgabe der Weitergabe an die Eltern erstattet bekommen (Stichtagsregelung 01.08.2021)
5. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises davon aus, dass eine zunehmende Qualifizierung der Betreuungskräfte über das ZKJF ermöglicht wird und bietet darüber hinaus weiterhin über seine Bildungspartner GmbH für die Fort-, Weiter- und Qualifizierungsbildung gebührenfreie Kurse an.
Für kleine Grundschulen (bis 105 Schülerinnen und Schüler) zahlt der Main-Kinzig-Kreis einen Sockelbetrag in Höhe von 22.050,00 € pro Jahr.
Die Betreuungsträger sind verpflichtet, zum Ende eines Schuljahres den Verwendungsnachweis über die gewährten Zuschüsse vorzulegen.
Mit dem Management der Zuschussbeträge des Main-Kinzig-Kreises und des Landes an die teilnehmenden Betreuungsträger des Paktes wird die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH (ZKJF gGmbH) beauftragt, die hierfür eine Vergütung in Höhe von 10% der gewährten Zuschussbeiträge nach 1.-3. sowie in Höhe von 5% der an die Betreuungsträger gewährten Landesmittel aus dem Kreishaushalt erhält.
Die Zuschüsse werden für die Betreuungsleistungen im Pakt für den Ganztag gegenüber den Betreuungsträgern der nachstehenden Grundschulen gewährt. Dabei werden vor Auszahlung die aktuellen Betreuungszahlen erfragt (Stichtagsregelung: 01.11.2021)
Die Ausgaben werden für den Kreistag nachrichtlich neu berechnet und die Ausgaben in die Haushalte 2021/ 2022 eingestellt.
Die Ausgaben werden der Schulumlage zugerechnet.
Der Kreisausschuss wird vom Kreistag beauftragt, mit der Umsetzung die ZKJF gGmbH zu beauftragen und wird einen entsprechenden Vertrag zur Umsetzung mit der gGmbH schließen.
Mit dem Beschluss dieses Antrages wird der Antrag des Kreisausschusses KA/2876/2021 geändert und die Vorlage KA/2732/2021 zurückgezogen.